Wenn der Käufer schon vor dem Kauf mitredet – eine Warnung für den Mittelstand
- Markus Knauth

- 30. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Große Unternehmensübernahmen wirken auf den ersten Blick weit entfernt von der Realität inhabergeführter Familienunternehmen.
Doch wer genauer hinsieht, erkennt: Die aktuellen Entwicklungen rund um die geplante Übernahme der Porta-Gruppe durch XXXLutz enthalten wichtige Lehren für jeden Unternehmer, der über einen Unternehmensverkauf oder eine Nachfolgelösung nachdenkt.
Die heutige Ausgabe der WELT (30.07.2026) beschreibt eindrucksvoll, wie sich eine eigentlich strategisch sinnvolle Übernahme über mehr als eineinhalb Jahre hinzieht. Gleichzeitig ermittelt die Europäische Kommission wegen des Verdachts, dass beide Unternehmen bereits vor einer offiziellen Genehmigung enger zusammengearbeitet haben könnten. Im Raum steht ein möglicher Verstoß gegen die sogenannte Stillhaltepflicht des europäischen Fusionsrechts.
Für viele mittelständische Unternehmer klingt das zunächst nach einem Problem der Konzerne. Tatsächlich beginnt das eigentliche Risiko jedoch bereits viel früher.
Der größte Fehler beginnt oft lange vor der Unterschrift
In meiner Beratung erlebe ich immer wieder, dass Unternehmer nach der Einigung über den Kaufpreis innerlich bereits "loslassen". Der Käufer wird frühzeitig eingebunden, erhält tiefe Einblicke in Kundenbeziehungen, Lieferanten, Kalkulationen oder sogar Personalentscheidungen.
Genau hier beginnt die Gefahr.
Auch wenn ein Unternehmenskauf vertraglich weit fortgeschritten ist, bleibt das Unternehmen bis zum rechtlichen Vollzug vollständig in der Verantwortung des bisherigen Eigentümers. Vorzeitige Einflussnahme kann – je nach Konstellation – rechtliche, wirtschaftliche und strategische Probleme verursachen. Bei größeren Transaktionen kann dies sogar kartellrechtliche Konsequenzen haben.
Was kleinere Unternehmen daraus lernen sollten
Natürlich unterliegen die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht der europäischen Fusionskontrolle. Dennoch gelten einige Grundregeln unabhängig von der Unternehmensgröße:
Der Verkäufer bleibt bis zum Closing alleiniger Entscheider.
Sensible Unternehmensdaten sollten nur kontrolliert und strukturiert weitergegeben werden.
Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten sollten erst informiert werden, wenn Zeitpunkt und Kommunikationsstrategie eindeutig feststehen.
Gemeinsame operative Entscheidungen vor dem Vollzug bergen erhebliche Risiken.
Vertraulichkeit sollte bis zum Abschluss oberste Priorität haben.



